Die Gemeinde erinnert alle Bürgerinnen und Bürger an die geltende Räumungspflicht der Straßen und Gehwege. Insbesondere im Herbst und während der Wintermonate sind Anwohnerinnen und Anwohner verpflichtet, angrenzende Gehwege rechtzeitig und sorgfältig von Laub, Schnee und Eis zu befreien, um die Sicherheit aller Verkehrsteil-nehmener zu gewährleisten.
Zudem wird dringend darauf hingewiesen, Grün-/ Astschnitt nicht hinter dem Radweg oder auf öffentlichen Flächen zu entsorgen. Diese Art von Ablagerungen erschwert die Pflege der Hänge und Wege und stellt eine unerlaubte Abfallbeseitigung dar. Für die fachgerechte Entsorgung bitte die eigene Biotonne verwenden oder die zur Verfügung stehenden Sammelstellen in Polch und Ochtendung aufsuchen.