Der Ortsgemeinderat von Kerben hat in seiner Sitzung am 02.09.2025 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Im Bienengarten“ gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit der Bebauungsplanänderung wird die bisher als Dorfgebiet gemäß § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzte Fläche in eine Fläche für ein Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO geändert. Die Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf erfolgte in der vorgenannten Sitzung des Ortsgemeinderates.
Die Abgrenzung des Planänderungsgebietes ist aus dem beiliegend abgedruckten Plan ersichtlich. Das Planänderungsgebiet umfasst das Flurstück 50/1, Flur 15, Gemarkung Kerben.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß Beschlussfassung des Ortsgemeinderates von Kerben vom 02.09.2025 im „beschleunigten Verfahren“ nach § 13a BauGB durchgeführt.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.
Stattdessen kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom
15.09.2025 bis einschl. 29.09.2025
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 304, unterrichten, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Innerhalb der oben genannten Frist können Äußerungen zu der geplanten Änderung des Bebauungsplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld vorgebracht werden.
56295 Kerben, 04.09.2025
Ortsgemeinde Kerben
Carina Marhöfer
Ortsbürgermeisterin
