Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kerben hat am 02.09.2025 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 der Ortsgemeinde Kerben festgestellt und dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten Entlastung erteilt.
Die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 mit den Rechenschaftsberichten sind gemäß § 114 Abs. 2 GemO an 7 Werktagen öffentlich auszulegen.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit von Montag den 15.09.2025 bis Dienstag dem 23.09.2025 im Rathaus der Verbandsgemeinde Maifeld in Polch, Zimmer 106, während der regelmäßigen Öffnungszeiten, montags bis donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie freitags von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr, zur jedermanns Einsicht.